Das Anti-Doping-Reglement gilt auch für Masters-Athleten!

Die Österreichische Anti-Doping Rechtskommission (ÖADR) hat ein Verfahren gegen einen heimischen Mastersathleten und Hobbyläufer eröffnet, der die Wirkung der verbotenen Substanz „Clenbuterol“ an sich selbst ausprobierte und ein entsprechendes Präparat online bestellte. Der 45-Jährige ist Mitglied eines ÖLV-Vereins und kam bei polizeilichen Ermittlungen gegen einen illegalen Doping-Händler in den Fokus der Beamten. Die NADA Austria erhielt Akteneinsicht und brachte einen Prüfantrag bei der ÖADR ein, der nun zum Verfahren führte. In diesem Zusammenhang möchten wir noch einmal explizit darauf hinweisen, dass das Anti-Doping-Reglement selbstverständlich für alle beim ÖLV gemeldeten Athletinnen und Athleten – egal welchen Alters und Leistungsniveaus – Gültigkeit hat. Die Anwendung, aber auch bereits der Besitz von verbotenen Substanzen ist verboten! Das Urteil der ÖADR ist in den kommenden Wochen zu erwarten.