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Satzung des LZ

Satzung

Leistungszentrum

 

1) Zweck und Sitz des Leistungszentrums

Das Leistungszentrum dient zur Förderung der Athleten-/Innen Kärntner Vereine, welche auch Mitglied beim KLV sind, vorausgesetzt, sie erbringen die erforderlichen Bedingungen. Zielgruppe des LLZ sind Nachwuchssportler mit nationaler und internationaler Perspektiven.

Der Sitz des Leistungszentrums ist in der „Leopold-Wagner-Arena“ in Klagenfurt.

Das Leistungszentrum ist direkt dem Vorstand des Kärntner Leichtathletik Verband unterstellt.

2) Ziel des Leistungszentrums

Ziel des Leistungszentrums ist es, den Athleten-/Innen ein ergänzendes Umfeld zu schaffen, um nachstehende Ziele zu erreichen:

  • Trainingsmöglichkeiten (Trainingsstätten, Trainingslager, spezifische Betreuung, …)
  • Regenerationsmöglichkeiten (vorhandene Strukturen des Olympiazentrums / Sportpark nutzen)
  • Integration des Schulalltags in den Trainingsprozess (z.B. Sport BORG, Sportgymnasium Lerchenfeld, NMS, …)
  • Sportmedizinische Betreuung (regelmäßige Untersuchungen inkl. disziplinspezifischer Leistungsdiagnostik, Laktattest, …)
  • Trainingsgemeinschaften (gemeinsame Trainingslager, Team Building-Maßnahmen, …)
  • Kommunikation- u. Kooperation zwischen den Vereinstrainer, Landestrainer, ÖLV-Trainer (gemeinsame Festlegung der jährlichen „Wettkampfhöhepunkte“ zur Abstimmung der Trainingspläne, …)
  • Kommunikation zu den Schulen

3) Sportliche und Organisatorische Leitung

Die sportliche Leitung obliegt den Trainer-/Innen des Leistungszentrums sowie dem Sportwart des Kärntner Leichtathletik Verband. Der sportliche Leiter des Leistungszentrums soll/muss eine entsprechende Trainerausbildung nachweisen können. Im  Idealfall staatlich geprüfter Trainer, Lehrwarteausbildung oder Trainer mit mehrjähriger Tätigkeit.

Diese habe die Sportler-/Innen bei den diversen Wettkämpfen zu betreuen. Eine Kaderanpassung sowie Entscheidungen über Neuaufnahme oder Entlassungen obliegen ebenfalls ihren Kompetenzen. (unter Beiziehung des „Vereinsvertreter“)

Zusammensetzung Sportausschuss
Vorstand:                          Präsident Albert Gitschthaler
Ausschussmitglied:          offen
Ausschussmitglied:          Gunnar Zechner
1 Vereinsvertreter:            mindestens ein/eine Athletin muss im Kader aufscheinen.

Bei Stimmengleichheit obliegt Präsident Albert Gitschthaler das Dirimierungsrecht.

4) KLV – Leistungszentrum – Kader-Kriterien

Jedes ordentliche Mitglied eines Kärntner Leichtathletikvereins zwischen 16 und 23 Jahren hat die Möglichkeit in den LZ-Kader aufgenommen zu werden unter Berücksichtigung nachstehender Bedingungen:

  • der/die Athleten(in) müssen in einem funktionierenden Trainingsumfeld stehen, um eine permanente Leistungsentwicklung gewährleisten zu können.
  • der/die Athleten(in) müssen entweder im KLV Kader oder im ÖLV Kader vertreten sein bzw. eine Leistung erbringen, die eine Aufnahme in den LZ-Kader rechtfertigt (s. Kaderrichtlinien).Eine Aufnahme- (Abberufung) kann auch während der Saison (15. März und 15. September)  unter Beiziehung des Sportausschusses erfolgen.

5) Organe des Leistungszentrums

Vorstand des KLV – Albert Gitschthaler

       Leiter Leistungszentrum – Werner Pullnig

Sportwart des KLV – offen

LZ-Trainer-/Inn – momentan offen

Vereinsvertreter – Gunnar Zechner

Finanzreferent(in) – Mag. Carina Melcher

6) Information/Berichterstattung 

Der Vorstand des Leistungszentrums hat dem Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 6 – Kärnten Sport Koordination -, jährlich mit dem Subventionsansuchen einen Tätigkeitsbericht über die Entwicklung (Finanzen, Sport, Kader) abzugeben.

7)  Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr ist der Zeitraum vom 1.1. bis 31.12.

8) Erweiterte Aufgaben des Leistungszentrums

Neben den sportlichen Aufgaben hat sich der Vorstand des Leistungszentrums folgende Aufgaben zum Ziel gesetzt:

  • Beschaffung von spezifischen Trainings- und Wettkampfgeräten bzw. mittel welche den Vereinen im Zuge von Veranstaltungen – sofern nicht in der „Leopold-Wagner-Arena“ ausgetragen, zur Verfügung gestellt werden können.
  • Übernahme von Trainer- und Wettkampfleiterausbildungskosten
  • Wettkampfbeschickung im In- und Ausland
  • Durchführung von internationalen Bewerben

Klagenfurt, Jän.2017/git