Startberechtigung von Athlet/innen aus RUS/BLR – Ausnahmeregelung beschlossen

Nach Rücksprache mit European Athletics und der Rechtsabteilung von World Athletics hat der geschäftführende Vorstand des ÖLV hinsichtlich der Startberechtigung von Athlet/innen aus Russland und Weißrussland folgende Ausnahme beschlossen:

Amateursportler/innen aus Russland und Weißrussland, die bereits vor dem 24. Februar 2022 die uneingeschränkte Startberechtigung für einen ÖLV-Verein inne hatten, sind auch weiterhin für alle nationalen Veranstaltungen (inkl. ÖLV-Meisterschaften und Landesmeisterschaften) startberechtigt. Startberechtigungen an weitere Personen dieser beiden Länder werden bis auf Weiteres nicht erteilt, es bleibt also mit dieser Ausnahme der Beschluss des Vorstandes vom 19.3.2022 vollinhaltlich aufrecht.