Liebe Freunde!

Aus gegebenem Anlass ersuchen wir Euch, unbedingt darauf zu achten, dass die Erfordernisse gem. § 9 der neuen LAO (gültig seit 14.03.2020) betreffend die Genehmigung von Wettkämpfen eingehalten werden.

Insbesonders muss

  1. eine vollständige, d.h. alle Punkte des § 9 Abs. 3 LAO enthaltende Ausschreibung vorliegen (= in ATHMIN hochgeladen)
    und müssen
  2. alle beantragten Bewerbe inkl. der vorgesehenen Altersklassen und der Beginnzeiten der Bewerbe in ATHMIN eingetragen sein.

Solange das nicht der Fall ist, dürfen die Wettkämpfe nicht auf „genehmigt“ gestellt und somit die Nennung möglich gemacht werden – leider auch nicht in der derzeitigen, komprimierten Saison 2020.

Mit sportlichen Grüßen

Thomas Eckel
Melde- und Ordnungsreferent (MuO)
Österreichischer Leichtathletik-Verband
A: Prinz-Eugen-Str. 12, 1040   Wien
M: +43 699 11709596
E: thomas.eckel@eckel-steindl.at

ZVR-Zahl 831713114

Reinhold Londer
Melde- und Ordnungsreferent (MuO)
Kärntner Leichtathletk-Verband

Link zur LAO:
https://www.k-lv.com/wp-content/uploads/2020/06/LAO-2020-03.pdf