Stellungnahme von KLV-Präsident Albert Gitschthaler zum Fall Julian Kellerer:

Ob ein schuldhaftes Verhalten des Athleten vorliegt, nachdem im Zuge der Hallen-Staatsmeisterschaften am 17. Februar 2019 beim Athleten verbotene Substanzen festgestellt wurden und Hr. Kellerer Julian seinen in Aussicht gestellten Antrag über die positive A-Probe retroaktiv eine medizinische Ausnahmegenehmigung zu beantragen, bis dato nicht nachgekommen ist, hat nun die ÖADR das Verfahren eingeleitet um Klarheit zu schaffen!

Unter Berücksichtigung der KLV-Satzungen, in welchen auch auf die ÖLV-Satzungen und Ordnungen verwiesen wird, sowie dem KLV-Leitbild wird daher der Athlet ebenfalls mit sofortiger Wirkung aus allen Kaderzugehörigkeiten (LLZ, Bundesstützpunkt und KLV-Mitgliedschaft) suspendiert und die Teilnahme an allen Wettkämpfen, welche den KLV-Bestimmungen unterliegen, untersagt. Nach Vorliegen des ÖADR-Ergebnis wird über weitere Sanktionen respektive Vorgangsweise im KLV-Präsidium entschieden.

Diesen Vorfall möchte ich auch zum Anlass nehmen und nochmals darauf hinweisen, dass jede(r) Athlet(in) egal ob sie einem KLV-Kader angehören,  es genügt bereits die Mitgliedschaft in einem KLV-Verein, den „NADA-Bestimmungen“ Folge leisten müssen.