Am 25. Mai 2018 tritt die neue Datenschutz-Grundverordnung der EU (DSGVO) in Kraft.

Rund fünf Jahre arbeiteten EU-Gremien an dieser europaweit gültigen Datenschutzreform. Aktuell gilt noch die Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 1995 (Datenschutzrichtlinie 95/46/EG), doch die technologischen Veränderungen der vergangenen Jahrzehnte machten eine Überarbeitung der Datenschutzgesetze unumgänglich – schließlich steckte das Internet 1995 noch in den Kinderschuhen. Heute muss sich der EU-weite Datenschutz mit Big Data, Industrie 4.0, Robotik und Künstlicher Intelligenz auseinandersetzen – eine Neuerung der Bestimmungen war also dringend notwendig.

Die Datenschutz-Grundverordnung dient vor allem einem Ziel: Sie soll den Umgang mit Daten europaweit einheitlich regeln.

Für den Österreichischen Leichtathletik Verband und seinen Landesverbänden ergeben sich daraus also zwei Fragen:
Welche Neuregelungen gibt es? Und was müssen wir (ÖLV, KLV) als Verband und Webseitenbetreiber beachten?
Denn sobald die Verordnung am 25. Mai in Kraft tritt, ändert sich in der Speicherung (Archivierung) von personenbezogenen Daten auch einiges.

Als erste und sichtbare Maßnahme wurde vom ÖLV in Zusammenarbeit mit den Landesverbänden ein den Bestimmungen der DSGVO entsprechendes gemeinsames Anmeldeformular erarbeitet.

Dieses Formular wird rechtzeitig nach Fertigstellung/Prüfung den Vereinen und allen Athleten und Athletinnen zum Download zur Verfügung stehen!