Sehr geehrte Damen und Herren,
wie sie sicher aus den Medien bereits entnommen haben kommt es im Sportbereich zu weiteren Verschärfungen durch die mit 17.11.2020 in Kraft tretende Covid-19 Notmaßnahmenverordnung.
So ist das Betreten der gesamten Sportparkanlagen nur mehr ausschließlich für Spitzensportler und ihre Betreuer erlaubt, dies gilt für den Hallenbetrieb sowie auch für den Freibereich.
Wir ersuchen daher die bereits vorgelegten Sportlerlisten gewissenhaft auf Vollständigkeit zu überprüfen und gegebenenfalls um Ergänzung, da der Zutritt für Personen welche nicht die Anforderungen der Verordnung erfüllen, nicht gestattet ist.
Zur Information liegen die dzt. gültige Verordnung , der Auszug aus dem BSFG 2017 bei, und nutzen sie bitte den beigefügten Link zu den Informationen des Bundesportdachverbandes.
Mit der Bitte um Verständnis für die Einschränkungen,
verbleiben wir
Hochachtungsvoll
Christian Fekonja
FAQ Coronakrise – Sport Austria:
https://www.sportaustria.at/de/schwerpunkte/mitgliederservice/informationen-zum-coronavirus/faq-coronakrise/
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Link zu Notmaßnahmen – ÖLV-Update:
https://www.oelv.at/de/newsshow-covid-19-notmassnahmenverordnung-und-leichtathletik