COVID-Update: Maskenpflicht in Innenräumen zurück

Die mit heute, 24.3., in Kraft getretene Novellen der COVID-Bundesverordnung bringt v.a. folgende Auswirkungen auf den Sport mit sich:

  • In geschlossenen Räumen von Sportstätten gilt FFP2-Maskenpflicht (ausgenommen Sportausübung sowie Feuchträume wie Duschen und Schwimmhallen)
  • In puncto Zusammenkünfte ist die Verordnung widersprüchlich. Wir empfehlen daher in geschlossenen Räumen auch für Zuschauer:innen generell Maskenpflicht. Ausnahmen sind die Konsumation von Speisen und Getränken und wenn bei mehr als 100 Personen keine gekennzeichneten und zugewiesenen Sitzplätze (z.B. ausschließlich Stehplätze) zur Verfügung stehen. In diesem Fall kann anstatt der FFP2-Maskenpflicht ein 3G-Nachweis verlangt werden.

In Wien gilt für nicht-öffentliche Indoor-Sportstätten zusätzlich zur FFP2-Maskenpflicht 2G (geimpft oder genesen). Spitzensportler:innen sind davon ausgenommen.

In den restlichen Bundesländern gelten bezüglich der Sportausübung die Maßnahmen des Bundes.

Die aktuelle Bundesverordnung finden Sie hier: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011838

Bitte beachten Sie, dass es sich bei den Anführungen um eine vereinfachte Darstellung der wichtigsten Punkte handelt. Besuchen Sie die FAQ unserer Website für nähere Details: www.sportaustria.at/corona

Immer am aktuellsten Stand

Besuchen Sie regelmäßig unsere Website und verlinken Sie gerne auf www.sportaustria.at/corona

Unter unseren FAQ finden Sie viele Antworten zu häufig gestellten Fragen. Weiters informieren wir Sie wie bisher über Newsletter und WhatsApp; neu bei uns: Facebook und Instagram – werden Sie Teil der Community:

Beste Grüße,
Mag. (FH) Georg Höfner-Harttila