Sg. Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen!

Bundesweiter Lockdown für Ungeimpfte

Die mit heute 00 Uhr in Kraft getretene neue Verordnung bringt den bundesweiten Lockdown für Ungeimpfte mit sich. Für den Sport lässt sich festhalten:

  • Zusammenkünfte, ungeachtet der Teilnehmer:innenzahl, auch an öffentlichen Orten, nur mehr mit 2G-Nachweis
  • Ungeimpfte dürfen nur an öffentlichen Orten im Freien Sport betreiben – entweder alleine, mit Personen aus dem gemeinsamen Haushalt, einzelnen engsten Angehörigen oder einzelnen wichtigen Bezugspersonen
  • bis zum Ende der Schulpflicht gilt der Ninja-Pass weiterhin als 2G-Nachweis (in Wien nur bis 12 Jahre und 3 Monate)
  • eine Erstimpfung in Kombination mit einem PCR-Test gilt ebenfalls weiterhin als 2G-Nachweis

Die aktuell gültige Verordnung finden Sie hier: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2021_II_465/BGBLA_2021_II_465.html

Alle Details zur Bundesverordnung finden Sie wie gewohnt unter unseren FAQ: https://www.sportaustria.at/de/schwerpunkte/mitgliederservice/informationen-zum-coronavirus/faq-coronakrise/

Salzburg und Oberösterreich haben bereits im Vorfeld eigene Verschärfungen erlassen. Wien hat ebenfalls Verschärfungen im Laufe der kommenden Woche angekündigt:

Salzburg:

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/LgblAuth/LGBLA_SA_20211112_85/LGBLA_SA_20211112_85.html

https://salzburg.orf.at/stories/3130016/

Neu in Salzburg: am Ort der beruflichen Tätigkeit ist bei Kundenkontakt eine FFP2-Maske zu tragen (Trainer:innen!)

Oberösterreich:

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/LgblAuth/LGBLA_OB_20211113_114/LGBLA_OB_20211113_114.html

https://ooe.orf.at/stories/3130014/

Neu in Oberösterreich:

  • in geschlossenen Räumen (auch Reisebussen) gilt auch bei 2G Maskenpflicht (außer Sportausübung)
  • generell sind Zusammenkünfte nur bis 25 Teilnehmer:innen gestattet
  • für die aktive Sportausübung gibt es keine Teilnehmer:innenbeschränkung (ausgenommen davon sind Zuschauer:innen)
  • Zuschauer:innen sind nur im Rahmen von Spitzen- und Profisportveranstaltungen mit festen Sitzreihen und zugewiesenen Sitzplätzen erlaubt
  • am Ort der beruflichen Tätigkeit ist bei physischem Kontakt zu anderen Personen eine FFP2-Maske zu tragen (Trainer:innen!)

Wien:

https://www.wien.gv.at/presse/2021/11/12/wien-fuehrt-seinen-konsequenten-weg-der-sicherheit-fort-und-setzt-auf-weitere-schutzmassnahmen

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Mag. (FH) Georg Höfner-Harttila

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