Die gemäß § 4a Abs. 1 Anti-Doping Bundesgesetz eingerichtete Österreichische Anti-Doping Rechtskommission (ÖADR) erstattet nachstehende Pressemitteilung über ein bei der ÖADR abgeführtes Anti-Doping-Verfahren:

gegen      Julian KELLERER (Leichtathletik)

wegen    Verstoß gegen die Anti-Doping Bestimmungen;               
                Rule 32.2 (a) IAAF Competition Rules Chapter 3 – Anti Doping & Medical Rules 2015,
                Vorhandensein der verbotenen Wirkstoffe “Androsterone” und “Etiocholanone”
                (Klasse S1.1B – Endogene AAS und ihre Metaboliten und Isomere)

   

Entscheidung

Verhängung einer 2-jährigen Sperre ab dem 15.07.2019 (Ende 14.07.2021 um 24:00 Uhr)

Als Unabhängige Dopingkontrolleinrichtung iSd § 4 iVm 14a Anti-Doping Bundesgesetz idF BGBl I 37/2018 (ADBG) hat die NADA Austria gegen Julian KELLERER, geboren am 22.08.1989, einen Antrag betreffend die Verhängung von Sicherungsmaßnahmen (vorläufige Suspendierung) gemäß den Regelungen des zuständigen (internationalen) Sportfachverbandes IAAF eingebracht.

Das von der ÖADR durchgeführte Verfahren ergab unter Berücksichtigung der vorgelegten Beweise und der durchgeführten Anhörung, dass bei Julian KELLERER in der, anlässlich einer Kontrolle „In-Competition“ (ICC) am 17.02.2019 im Zuge der Österreichischen Hallenstaatsmeisterschaften im Wiener Ferry Dusika Stadion abgegebenen, Dopingprobe verbotene Substanzen gefunden worden waren, die dieser in grob fahrlässiger Weise zu sich genommen hatte. Julian KELLERER war daher für die Dauer von 2 Jahren von der Teilnahme an Sportveranstaltungen jeder Art, insbesondere Wettkämpfen, zu sperren.

Die Laufzeit der Sperre beginnt ab dem Tag der vorläufigen Suspendierung, dem 15.07.2019 und endet am 14.07.2021, um 24:00 Uhr.

Julian KELLERER wurde weiters zum Ersatz der Kosten des gesamten Verfahrens verpflichtet.

Die Entscheidung der ÖADR ist noch nicht rechtskräftig, da die Verfahrensparteien in der 4- wöchigen Frist eventuell noch ein Rechtsmittel ergreifen können.

Wien, am 12.12.2019

Mag. Gerhard Propst
Vorsitzender der Österreichischen Anti-Doping Rechtskommission

Rückfragehinweise: Mag. Gerhard Propst, 0664 883 60 373, office@oeadr.at