Ab dem Jahr 2017 sind auch für die Teilnahme an österreichischen Mehrkampf- und Mehrkampfstaatsmeisterschaften Limits zu erbringen.

Die genauen Regelungen sind in den Allgemeinen Bestimmungen für österreichische Meisterschaften (Punkt 2.7) festgelegt. Im Folgenden wird eine Erklärung der Regeln versucht, um Missverständnissen vorzubeugen, bindend sind die Formulierungen in den allgemeinen Bestimmungen.
Das Limit kann über eine Mehrkampfleistung im Jahr 2015/2016/207 erbracht werden:

AK-W: 7-K 3.400 Punkte
U23-W: 7-K 3.200 Punkte
U20-W: 7-K 3.000 Punkte
U18-W: 7-K 3.000 Punkte
U16-W: 7-K 3.200 Punkte oder U14 5-K 3.100 Punkte

AK-M: 10-K 5.150 Punkte
U23-M: 10-K 5.000 Punkte
U20-M: 10-K 4.800 Punkte
U18-M: 10-K 3.500 Punkte
U16-M: 7-K 2.900 Punkte oder U14 5-K 2.700 Punkte

Als Alternative können die Limits auch in Einzelbewerben (im Jahr 2016/2017) erbracht werden. Für die männlichen Klassen ab U18 gilt, dass eine bestimmte Leistung im Stabhochsprung plus 4 weitere Einzelleistungen notwendig sind. Für die U16-M und allen weiblichen Altersklassen gilt, dass es 4 Einzelleistungen sein müssen.
Die Limits müssen in den jeweiligen Bewerben, die Bestandteil des Mehrkampfes für den eine Teilnahme angestrebt wird, erbracht werden. Zum Beispiel kann eine Leistung im Hammerwurf nicht herangezogen werden, da dieser nicht Bestandteil eines Mehrkampfes ist. Wichtig ist auch, dass die Spezifikationen mit dem Mehrkampf und der Altersklasse übereinstimmen müssen (Hürdenhöhe, Wurfgewicht, …).
Folgende Bewerbe werden als gleichwertig angesehen:
50m / 60m / 100m
50m Hü / 60m Hü / 110m Hü
800m / 1000m / 1500m

Für Klassenaufsteiger gilt eine Erleichterung, sie können das Limit (Einzelbewerbe) aus dem Vorjahr in der jüngeren Altersklasse (aus der sie aufsteigen) erbringen.

Limits Einzelberwerbe:
AK-W: 4 Bewerbe mit je mind. 560 Punkte
U23-W: 4 Bewerbe mit je mind. 540 Punkte
U20-W: 4 Bewerbe mit je mind. 520 Punkte
U18-W: 4 Bewerbe mit je mind. 460 Punkte
U16-W: 4 Bewerbe mit je mind. 420 Punkte

AK-M: Stabhoch 3,00m und 4 weitere Bewerbe mit je mind. 580 Punkte
U23-M: Stabhoch 3,00m und 4 weitere Bewerbe mit je mind. 560 Punkte
U20-M: Stabhoch 2,60m und 4 weitere Bewerbe mit je mind. 540 Punkte
U18-M: Stabhoch 2,40m und 4 weitere Bewerbe mit je mind. 470 Punkte
U16-M: 4 Bewerbe mit je mind. 400 Punkte

Beispiel AK-M:
Athlet hat folgende Leistungen aufzuweisen und ist damit startberechtigt:
Stabhoch 4,20m, Weit 6,50m, 60m 7,60s, 110m Hü (1,06m) 15,20, Kugel 7kg 12,47m

Beispiel U20-W:
Athletin Jahrgang 1999 („Klassenaufsteiger“)
Weit 5,00m, Speer (500g) 35,12m, 60m Hü (0,84m) 9,70s, Hoch 1,45m

Die Nennungen sind in beiden Fällen über das Online System des ÖLV (daten.oelv.at) abzuwickeln. Sollte das System keine Mehrkampfleistung anzeigen, ist eine Ersatzleistung einzutragen. Sollte das Limit über Einzelleistungen erbracht werden, gilt eine spezielle Regelung für die Nennung. Diese hat über das Online System und zusätzlich per E-Mail zu erfolgen. Details dazu in den Allgemeinen Bestimmungen für österreichische Meisterschaften (Punkt 4.4).
Bitte die Bestimmungen einhalten, da dies eine sinnvolle Kontrolle der Leistungen ermöglicht. Die Leistungen müssen überprüfbar sein und in der Bestenliste des ÖLV aufscheinen.

Sollten Fragen oder Unklarheiten auftreten diese bitte im Vorfeld mit dem Wettkampfreferenten des ÖLV (roehrenbacher@oelv.at) abklären. Gerne kann auch angefragt werden, ob ein Athlet oder Athletin startberechtigt wäre oder nicht.