Die allgemeinen Bestimmungen für österreichische Meisterschaften, Limits und die ÖLV Ordnungen wurden nach den Beschlüssen des Erweiterten Vorstandes aktualisiert. Hier die wichtigsten Änderungen im Überblick.

Allgemeine Bestimmungen:
Keine Nachnennung bei österreichischen Stadionmeisterschaften vor Ort möglich, Nachfrist bis 2 Tage nach Nennschluss.
Meldeschluss 75 Minuten vor Bewerbsbeginn.
Erweiterung der Teilnahmemöglichkeit für Hope Kader Athleten.
Neue E-Mail Adresse für Anfragen und Nennungen mit Sonderregelungen (a.W., ohne Limit, MK): wettkampfreferat@oelv.at 
Trennung der allgemeinen Bestimmung der Vereine Meisterschaften in AK und U16.
Präzisierung Aufstiegsmodus und Punktevergabe 100m BLC.

Erleichterung MK Limits:
Für Klassenaufsteiger (U20, U23, AK) kann die Punkteleistung auch aus der vorherigen Altersklasse zur Limiterbringung gelten.
Sind von einem Verein 2 Athleten beim Mehrkampf startberechtigt, kann der 3. Athlet für eine Teamwertung ohne Limit starten.

Präzisierung einiger Bestimmungen:
NWB
Bei Laufbewerben bei österreichischen Meisterschaften muss ein Backup-Zeitmesssystem verwendet werden
KRO
Die Kampfrichterordnung wurde überarbeitet. Die wichtigste Änderung betrifft die Bezeichnung des ÖLV Kampfrichters, der jetzt Kampfgerichtsobmann genannt wird. Es gibt auch neue Regelungen hinsichtlich Aus- und Fortbildung.