ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
FÜR SÄMTLICHE KÄRNTNER MEISTERSCHAFTEN
- Austragung von Kompetenzen
Die Kärntner Meisterschaften werden vom KLV gemäß der Österreichischen Leichtathletik - Wettkampfbestimmungen und der Österreichischen Leichtathletik - Ordnung ausgeschrieben.
Der durchführende Verein zeichnet für die einwandfreie Vorbereitung und Organisation der Meisterschaften verantwortlich. Der Landesverbandspräsident bzw. sein Stellvertreter vertritt den Veranstalter repräsentativ, die übrigen Landesverbandsorgane sind selbständig im Sinne der einschlägigen ÖLV Bestimmungen tätig.
Der KLV hat die Gesamtaufsicht über alle Kärntner Meisterschaften. Seine Organe haben dabei folgende Wirkungsbereiche:
a) Der Präsident des KLV bzw. sein Vertreter vertritt den KLV nach außen, steht der Veranstaltung vor und nimmt an den Siegerehrungen nach eigenen Wunsche teil.
b) Der jeweilige Sportwart bzw. ein vom KLV-Vorstand bestimmter Verantwortlicher nimmt
das Setzen der Vor-, Zwischen- und Zeitläufe vor und bestimmt den Aufstiegsmodus von
den Vor- in die Zwischenläufe bzw. in den Endlauf auch nach den jeweiligen
Gegebenheiten.
c) Der Kampfrichterreferent des KLV bzw. sein Vertreter überwacht die Tätigkeit der
Kampfgerichte im Hinblick auf die Einhaltung der Wettkampfbestimmun gen.
Das Schiedsgericht bilden in der Regel zwei Vertreter des KLV Vorstandes und ein
Vertreter des durchführenden Vereines. Tritt der KLV als Durchführender auf, bilden drei
Mitglieder des KLV-Vorstandes das Schiedsgericht.
- 2. Teilnahmebedingungen
Teilnahmeberechtigt sind alle ordnungsgemäß für einen Verbandsverein beim KLV gemeldeten
o Österreichischer Staatsbürger gemäß § 15(2) a der ÖLAO
o Staatsbürger eines Mitgliedstaates der EU gem. § 2 (1) b der ÖLAO, welche
zum Zeitpunkt des Nennungsschlusses ihren ständigen Wohnsitz in Österreich
haben, sind hinsichtlich der Startberechtigung österreichischen Staatsbürgen
gleichgestellt, sofern sie in den letzten 12 Monaten weder für eine andere
Nation in einer Auswahlmannschaft gestartet sind noch an einer anderen
nationalen Meisterschaft ordentlich teilgenommen haben.
Der Nachweis des ständigen Wohnsitzes ist vom Verein jährlich zu erbringen
o Nicht EU-Ausländer oder Staatenlose sind ab 2005 bereits nach einem Jahr
ständigen Wohnsitz in Österreich bei Kärntner Meisterschaften startberechtigt.
(gilt für alle Altersklassen)
Dem Wohnsitz in Österreich gleichgestellt ist der Wohnsitz in einem an das
österreichische Bundesgebiet anschließenden Grenz-Zollbezirk.
Sonderregelungen für Schülermeisterschaften
- An den Kärntner Schülermeisterschaften sind nur Athleten und Athletinnen teilnahmeberechtigt, die ordnungsgemäß über den KLV beim ÖLV mit eigener EDV-Athletennummer gemeldet sind.
Ausnahme sind die Meisterschaften der Schüler B, C und D.
- Zusätzlich können an allen Schülermeisterschaften auch nicht beim KLV gemeldete Schüler teilnehmen, sofern sie offiziell von ihren Schulen angemeldet werden (unter dem Schulnamen).
- Schülerinnen und Schüler dürfen in den Einzelbewerben (ausgenommen Staffeln) jeweils nur in den zwei nächst höheren Altersklassen an Meisterschaften teilnehmen, d.h. Schüler A (U16) bis Junioren (U20), Schüler B (U14) bis Jugend (U18), Schüler C (U12) bis Schüler A (U16) und Schüler D(U10) bis Schüler B (U12). Reine Schülerstaffeln sind in der Allgemeinen Klasse nicht startberechtigt, einzelne Schüler nur U16 zur Komplettierung von Staffeln jedoch schon.
- Werden zum selben Termin Meisterschaften für zwei oder mehrere Altersklassen durchgeführt, so darf der (die) Athlet(in) den gleichen Bewerb nur in einer Altersklasse absolvieren.
- 3. Bewerbe und Altersklasseneinteilungen
Bewerbe analog Österreichische Meisterschaften
Altersklassen 2012 in der Anlage
- Nennungen
Ab 1.1.2009 erfolgen sämtliche Nennungen für Kärntner Meisterschaften ausschließlich durch zugriffsberechtigte Vereinsvertreter online über http://daten.oelv.at. Alle Nennungen müssen bis zum angegeben Nennschluss erfolgen, verspätet aufgegebene Nennungen werden online von der Datenbank als solche gekennzeichnet.
Bei Staffelnennungen braucht keine namentliche Nennung zu erfolgen, doch muss der Verein den Wunsch zum Ausdruck bringen, eine oder mehrere Staffeln zu nennen. Namentliche Staffelnennungen dürfen maximal 6 Namen pro Staffel umfassen.
Für Teams ist keine gesonderte Nennung notwendig. Eine etwaige Teamwertung erfolgt automatisch.
Sollte sich herausstellen, dass falsche Angaben gemacht wurden, wird die Nennung ohne Benachrichtigung des Vereines abgewiesen und ein Verfahren durch den Melde- und Ordnungsreferenten des KLV eingeleitet.
- Nenngeldüberweisung
Die Überweisung des Nenngeldes, dessen Höhe der jeweiligen Ausschreibung zu entnehmen ist, hat gleichzeitig mit der schriftlichen Nennung auf das Konto bei der Landes Hypothekenbank AG Klagenfurt, zu erfolgen. (Konto Nr. 120.3630).
- Nenngeld
Für die Kärntner Meisterschaften werden folgende Nenngelder festgesetzt::
Für den Einzelstart Cross/Mehrkampf
Allgemeine Klasse € 5,00 € 10,00
Juniorenklasse (U20) € 5,00 € 10,00
Jugendklasse (U18) € 5,00 € 10,00
Schülerklassen (U16) € 5,00 € 10,00
Für jede Staffel € 10,00
Für die Mannschaftswertung braucht keine Nennung abgegeben werden. Diese wird automatisch bei drei Teilnehmern durchgeführt. Diese Bestimmung gilt auch für alle Straßenlaufbewerbe.
Bis zu einer Stunde vor Beginn des betreffenden Bewerbes kann eine Nachnennung erfolgen. Für diese ist pro Bewerb bzw. pro Staffel in allen Klassen ein Betrag von € 7,00 sofort an der zuständigen Meldestelle zu entrichten. 50 Prozent davon sind an den KLV zu überweisen, 50 Prozent verbleiben beim durchführenden Verein zur Abdeckung seines Mehraufwandes.
- Bewerbsmeldung bzw. verspätete Bewerbsmeldung
Alle AthletIinnen haben sich unaufgefordert bis spätestens 1 Stunde vor Beginn des betreffenden Bewerbes persönlich bei der Meldestelle zu melden und haben darauf zu achten, dass ihre Meldung ordnungsgemäß registriert wurde.
Die Staffelmeldungen müssen durch einen Vereinsbeauftragten bis spätestens 1 Stunde vor Bewerbsbeginn schriftlich mit Vor- und Zuname sowie Jahrgang in der Staffelreihenfolge bei der Meldestelle abgegeben werden.
Bei Nichteinhaltung der 60-Minuten Frist ist der (die) Athlet(in) nur gegen eine Gebühr startberechtigt, sofern der Technische Delegierte oder sein Vertreter die verspätete Meldung aus technischen Gründen noch zulassen kann. Diese Gebühr beträgt pro Athlet(in) und Bewerb bzw. pro Staffel € 7,00 und ist sofort an der zuständigen Meldestelle zu entrichten. 50 Prozent davon sind dem KLV zu überweisen, 50 Prozent verbleiben beim durchführenden Verein zur Abdeckung seines Mehraufwandes.
Die Vereine werden ersucht, ihre Aktiven ausdrücklich auf die Einhaltung der Regel 138 der IWB (Nichtteilnahme an einem Bewerb nach bereits erfolgter Meldung oder Qualifikation für einen Zwischen- oder Endlauf bzw. Sprung oder Wurf ohne Abmeldung) und der Regel 143 Abs.1 und 2 (Unterstützung der Wettkämpfer) hinzuweisen - bei Nichteinhaltung erfolgt die Disqualifikation.
- Verwendung eigener Sportgeräte
Eigen Geräte sind spätestens eine Stunde vor Beginn des betreffenden Bewerbes bei der Meldestelle oder einer eigens gekennzeichneten Kontrollstelle zur Überprüfung und Kennzeichnung abzugeben. Nicht gekennzeichnete Geräte dürfen nicht zum Wettkampfplatz mitgenommen werden. Bei Zuwiderhandeln wird eine Disqualifikation ausgesprochen.
Mit Ausnahme von eigenen Speeren (Verbandsbeschluss 1975) müssen alle übrigen Wurfgeräte allen Teilnehmern zur Verfügung gestellt werden, da sie wie vom Veranstalter aufgelegte Geräte zu behandeln sind. Eigene Startmaschinen dürfen nicht verwendet werden.
- Vor-, Zwischen- und Endläufe - Bahnverteilung
Der Aufstiegsmodus von den Vor- in die Zwischenläufe bzw. in den Endlauf muss vom Platzsprecher und vom Starter verlautbart werden. Die Auslosung für alle Vor- und Zwischenläufe entscheidet die Wettkampfleitung entsprechend den geltenden Bestimmungen. Entfallen die Zwischenläufe, werden die Vorläufe zum Zeitpunkt des geplanten Zwischenlaufs durchgeführt.
Die Bahnverteilung erfolgt entsprechend dem internationalen Reglement (WB Regel 141 Abs. 12): „Für alle Bewerbe von 100m bis einschließlich 800m sowie Staffeln bis 4x400m werden bei mehreren aufeinander folgenden Runden die Bahnen wie folgt gelost:
a) In der ersten Runde werden die Bahnen für alle Wettkämpfer ausgelost.
b) nationale Bestimmungen DLV/ÖLV:
Bei Zwischen-, Halbfinal- und Endläufen in Bahnen werden die Wettkämpfer entsprechend ihrer jeweiligen Vorleistung (Vl) gesetzt:
bei 8 Bahnen: 3-4-5-6-2-7-8-1
bei 6 bahnen: 3-4-5-2-6-1
bei 4 Bahnen: 3-2-4-1
bei Zeitgleichheit werden die betreffenden Bahnen ausgelost.
10.Wertung
Ein Meistertitel wird vergeben, wenn mindestens drei Athlet(innen), Staffeln am Bewerb teilgenommen haben.
Der Meistertitel wird auch vergeben, wenn nur ein Starter-(in) am Start ist, jedoch eine Leistung erbracht wird, mit welcher man mindestens den 20. Rang der Österreichischen Bestenliste des Vorjahres jener Altersklasse erreicht.
Für die Seniorenmeisterschaften gelten Sonderregelungen, die in der jeweiligen Ausschreibung ausgewiesen sind.
Bei Bewerben die international offen ausgeschriebenen werden, kann nur der (die) bestplazierte Kärntner(in) Kärntner Meister(in) werden.
11.Siegerehrung
Die Siegerehrungen finden entweder nach Abschluss des jeweiligen Bewerbes oder zu einem vor den Meisterschaften bekannt gegebenen Zeitpunkt statt. Hierzu haben sich die ersten sechs Platzierten unaufgefordert bereitzuhalten. Die Siegerehrung ist integrierter Bestandteil des Wettkampfes, es gelten daher alle Werbe-, Dressen- und Startnummernbestimmungen.
12.Preise
Die Sieger eines jeden Meisterschaftsbewerbes erhalten in der Allgemeinen Klasse die vom Land Kärnten gestiftete Meisterschaftsmedaille. Alle übrigen Kärntner Meisterschaftssieger erhalten die Meisterschaftsmedaille des KLV in Gold. Die Zweit- und Drittplazierten aller Kärntner Meisterschaften erhalten die Meisterschaftsmedaille des KLV in Silber und Bronze.
Die ersten sechs Platzierten aller KLV-Meisterschaften (Bei Seniorenmeisterschaften die ersten Drei) erhalten Urkunden.
13.Haftungsausschuss
Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für Schäden an Personen und Eigentum, insbesondere nicht für Verletzungen oder Diebstahl. Die Mannschaftsführer sind für das Benehmen der von ihnen betreuten AthletInnen verantwortlich.
14.Bei Durchführung einer Meisterschaft sind Ergebnisberichte sind zu senden an:
2 Exemplare an den KLV, z.Hd. Herrn Walter Grabul
Untere Tiebelg. 7, 9560 Feldkirchen
mit Wettkampfbericht
e-mail:
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1 Exemplar an die Redaktion Leichtathletik,
Herrn Claus Funovits
Schottenfeldgasse 24, 1070 Wien
e-mail:
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1 Exemplar an Herrn Dr. Mag. Karl Graf
Herbert von Pichler-Weg 2, 6200 Jenbach
e-mail:
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1 Exemplar in
elektronischer
Form an Dipl.Ing. Robert Katzenbeißer
Düsseldorferstraße 15/2/2, 1220 Wien,
e-mail:
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1 Exemplar an jeden teilnehmenden Verein
15.Vereinsmeetings und Straßenlaufveranstaltungen
(10km, Halbmarathon und Marathon)
Um die Anerkennung von Bestzeiten und Rekorden bei Vereinsmeetings und Straßenlaufveranstaltungen zu wahren, ist
a) der Kampfrichterreferent des KLV oder
b) sein Stellvertreter oder
c) ein KLV Schiedsrichter oder ein ÖLV Kampfrichter
zur Überwachung der Veranstaltung einzuladen.
Die Kosten übernehmen die Veranstalter
Vorstehende ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN FÜR SÄMTLICHE KÄRNTNER MEISTERSCHAFTEN ab dem Jahre 1997 wurden vom Verbandstag zum ordentlichen Verbandstag am 27. Februar 1997 einstimmig beschlossen.
Kärntner Leichtathletik Verband
1. Änderung: Verbandstag vom 1.3.1998 (Punkt 10)
2. Änderung: Verbandstag vom 24.1.2002 (Euro-Umrechnung)
3. Änderung: Verbandstag vom 29.1.2004 (Erhöhung Nenngelder)
4. Änderung: Verbandstag vom 27.1.2005 (Teilnahmebedingungen)
5. Änderung: Verbandstag vom 27.1.2006 (Sonderregelung für SchülerInnen
Nenngelder für Crosslauf und Mehrkampf incl. Mannschaftswertung)
6. Änderung: Verbandstag vom 30. Jänner 2009 (Anerkennung von Bestzeiten und Rekorden
bei Vereinsmeetings und Straßenlaufveranstaltungen
7. Änderung: Vorstand vom 10. März 2009 (Erhöhung der Nenngelder)
Anlage:
ALTERSKLASSEN 2012
|
Klasse
|
Geschlecht
|
Jahrgang
|
Alter
|
|
U 12 (Schüler C)
|
Männlich u. weiblich
|
2001 und jünger
|
11 Jahre u. jünger
|
|
U 14 (Schüler B)
|
Männlich u. weiblich
|
1999 und 2000
|
12 - 13 Jahre
|
|
U 16 (Schüler A)
|
Männlich u. weiblich
|
1997 und 1998
|
14 - 15 Jahre
|
|
U 18 (Jugend)
|
Männlich u. weiblich
|
1995 und 1996
|
16 - 17 Jahre
|
|
U 20 (Junioren)
|
Männlich u. weiblich
|
1993 und 1994
|
18 - 19 Jahre
|
|
U-23
|
Männlich und weiblich
|
1990 bis 1992
|
20 – 22 Jahre
|
|
Allgemeine Klasse
|
männlich u. weiblich
|
1983 bis 1989
|
23 Jahre und älter
|
|
Masters ab M/W 35
|
|
(alle 5 Jahre)
|
(alle 10 Jahre)
|
|
M/W 30
|
Männer und Frauen
|
1978 bis 1982
|
1973 bis 1982
|
|
M/W 35
|
Männer und Frauen
|
1973 bis 1977
|
|
|
M/W 40
|
Männer und Frauen
|
1968 bis 1972
|
1963 bis 1972
|
|
M/W 45
|
Männer und Frauen
|
1963 bis 1967
|
|
|
M/W 50
|
Männer und Frauen
|
1958 bis 1962
|
1953 bis 1962
|
|
M/W 55
|
Männer und Frauen
|
1953 bis 1957
|
|
|
M/W 60
|
Männer und Frauen
|
1948 bis 1952
|
1943 bis 1952
|
|
M/W 65
|
Männer und Frauen
|
1943 bis 1947
|
|
|
M/W 70
|
Männer und Frauen
|
1938 bis 1942
|
1933 bis 1942
|
|
M/W 75
|
Männer und Frauen
|
1933 bis 1937
|
|
|
M/W 80
|
Männer und Frauen
|
1932 und älter
|
1932 und älter
|